Geprüfte Meister / Meisterinnen für Schutz und Sicherheit sind befähigt in privaten und öffentlichen Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit, sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf veränderte Methoden und Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen, sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten. Sie sind befähigt und befugt Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).
Lernfelder
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
- Allgemeine Grundlagen
– Planung der Ausbildung
– Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden - Ausbildung am Arbeitsplatz
- Förderung des Lernprozesses
- Ausbildung in der Gruppe
- Abschluß der Ausbildung
Grundlegende Qualifikationen
- Rechtsbewußtes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Zusammenarbeit im Betrieb
Handlungsspezifische Qualifikationen
- im Handlungsbereich “Schutz- und Sicherheitstechnik”
– Mitwirken bei der Planung und Konzeptionierung neuer oder der Erweiterung vorhandener
Schutz- und Sicherheitstechnik
– Planen und Durchführen von Maßnahmen zum Erhalt und zur Prüfung der Funktionsfähigkeit
der erforderlichen Schutz- und Sicherheitstechnik entsprechend den Normen und Vorschriften - im Handlungsbereich “Organisation”
– Erfassen und Beurteilen von betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen und
kostenrelevanten Einflußfaktoren
– Aufzeigen von Möglichkeiten der Kostenbeeinflussung und Planen, Organisieren, Einleiten
und Überwachen von Maßnahmen zum kostenbewußten Handeln
– Anwenden von Kalkulationsmethoden und Beurteilen und Berücksichtigen von
organisatorischen sowie personellen Maßnahmen auch in ihrer Bedeutung als Kostenfaktor
– Analysieren, Planen und Transparentmachen von Projekten und Prozessen
– Aufbereiten von Daten sowie Einsetzen von entsprechenden Planungstechniken
– Anwenden von angemessenen Präsentationstechniken
– Gewährleisten der Einhaltung von Vorschriften zum Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
– Berücksichtigen der für den Schutz- und Sicherheitsbereich relevanten Rechtsvorschriften - im Handlungsbereich “Führung und Personal”
– Ermitteln des Personalbedarfs und Sicherstellen des Personaleinsatzes entsprechend den
Anforderungen
– Hinführen der Mitarbeiter zu verantwortlichem Handeln
– Durchführen einer systematischen Personalentwicklung
– Sichern der Qualitätsziele durch Anwendung entsprechender Methoden und Beeinflussung
des Qualitätsbewußtseins der Mitarbeiter
– Mitwirkung bei der Realisierung eines Qualitätsmanagementsystems
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung zum Geprüften Meister / zur Geprüften Meisterin für Schutz- und Sicherheit wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf mit entsprechend längerer Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft nachweist. Ferner muß vor Beginn der letzten Prüfungsleistung der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikationen und damit die Ausbildereignung nachgewiesen werden.
Dauer
Teilzeitveranstaltung (1x wöchentlich: samstags)
Gesamtdauer ca. 20 Monate
Fördermöglichkeit
BAföG
Abschluss / prüfende Stelle
Tragerintern und zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK)