Website-Zustimmungen bearbeiten

Glossar

A

Ausbildungsverordnung 

Die Ausbildungsverordnung stellt die gesetzliche Grundlage dar, wie eine bestimmte Berufsausbildung inhaltlich und formal zu gestalten ist. Die Verordnung schafft einen verlässlichen Standard für die berufliche Qualifikation, der innerhalb eines Bundeslandes oder in ganz Deutschland gelten kann. Die Ausbildungsverordnung umfasst die theoretischen und praktischen Lehrinhalte der einzelnen Ausbildungsjahre, Art und Zeitpunkt relevanter Prüfungen und alle weiteren Rahmenwerte für eine erfolgreiche Berufsausbildung.


D

Deeskalationstechniken

Der Begriff Deeskalationstechniken umfasst sämtliche Maßnahmen, um einen Konflikt oder eine Risikosituation abzumildern. Die Auswahl der Techniken ist auf die Art des Konflikts, die Teilnehmenden und den Grad der fortschreitenden Eskalation abzustimmen. Die Techniken reichen von der Kommunikation mit den Konfliktparteien bis zur aggressiven Vorgehensweise, beispielsweise dem Einsatz von Tränengas. Primäre Zielsetzung ist, vorherrschende Risiken für Leib, Leben und Sicherheit schnellstmöglich auf ein Minimum zu reduzieren.


G

Gefahrenabwehr

Der Begriff Gefahrenabwehr fasst sämtliche Maßnahmen und Tätigkeiten zusammen, um drohende Gefahren für die Sicherheit in Betrieben oder der Öffentlichkeit frühzeitig zu erkennen und präventiv zu verhindern. Im öffentlichen Raum fällt diese Aufgabe der Polizei und den Ordnungsbehörden zu, die mit einer präventiven Gefahreneinschätzung Risiken erkennen und auf ein Minimum reduzieren sollten. Im gewerblichen und privaten Umfeld kann ein Sicherheitsdienstleister diese Aufgaben übernehmen, beispielsweise durch die Installation eines Alarmsystems oder die Gebäudeüberwachung.


H

IHK-Prüfung 

Die IHK-Prüfung stellt eine berufliche Abschlussprüfung dar, mit der Auszubildende ihre erworbene fachliche Kompetenz vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer ihrer Region nachweisen. Das Bestehen der IHK-Prüfung stellt für alle Auszubildenden in industriellen und handwerklichen Berufen den offiziellen Abschluss der Berufsausbildung dar. Die erfolgreiche Aus- oder Weiterbildung wird durch ein IHK-Zertifikat bestätigt, das bei Bewerbungen oder im Berufsalltag als Nachweis der theoretischen und fachlichen Qualifikation verwendet wird.


N

Notfallmanagement 

Das Notfallmanagement umfasst die Planung und Koordination aller Maßnahmen, die in einer Notfallsituation durchzuführen sind. Es umfasst eine strategische Planung, welche Personen und Hilfsmittel in den spezifischen Situationen zum Handeln aufgefordert sind und welche Aufgaben sie konkret zu übernehmen haben. Die Etablierung eines Notfallmanagements im gewerblichen und öffentlichen Umfeld gibt die Sicherheit, im Notfall koordiniert und durchdacht zu handeln. Dies kann auch durch ein aktives Notfallmanagement in der Gefahrensituation vor Ort erfolgen.


R

Rechtsgrundlagen für Sicherheitskräfte

Die Rechtsgrundlagen für Sicherheitskräfte schaffen das juristische Rahmenwerk, innerhalb dessen Sicherheitsdienste ihre Arbeit verrichten und in Risiko- und Konfliktsituationen angemessen handeln können. In Deutschland ergeben sich die wesentlichen Grundlagen durch § 34a Gewerbeordnung, die Bewachungsverordnung (BeWachV) sowie die Vorschriften zur Unfallverhütung. Für Sicherheitskräfte mit einem waffentragenden Einsatz sind zudem die Bestimmungen des Waffengesetzes zu beachten.


S

Sicherheitsdienstleister

Als Sicherheitsdienstleister werden einzelne Personen oder Unternehmen bezeichnet, die im Bereich Sicherheit tätig sind und kommerziell Leistungen für private, gewerbliche und öffentliche Kunden und Kundinnen anbieten. Das Spektrum reicht vom klassischen Sicherheitsdienst mit der Bewachung von Objekten oder Personen, bis hin zu spezialisierten Dienstleistern für die Sicherheit in IT-Netzwerken, dem Umfeld spezieller Industriebranchen oder für den allgemeinen Ordnungsdienst.